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LG Berlin, 23.02.2007 - 63 S 49/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mieterhöhungsverlangen für Bruttowarmmiete; gesetzlicher Eigentumsübergang nicht Veräußerung im Rechtssinne; Vermieterwechsel; Vermieterstellung; Bundeswohnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mietrechtsinfo.de (Leitsatz)
Mieterhöhungsverlangen für Bruttowarmmiete, Vemieterwechsel nach BImA-G
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 11.01.2006 - 14 C 547/04
- LG Berlin, 23.02.2007 - 63 S 49/06
Papierfundstellen
- GE 2007, 785
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 01.11.2005 - 63 S 190/05
Auszug aus LG Berlin, 23.02.2007 - 63 S 49/06
In vergleichbaren Fällen hat der Gesetzgeber, wenn er eine entsprechende Anwendung des § 566 BGB wünschte, dies gesetzlich geregelt, so beispielsweise in § 57 ZVG und in § 17 VermG (LG Berlin, Urteil v. 01.11.2005 - 63 S 190/05 - in GE 2006 Seite 783).
- LG Berlin, 14.09.2007 - 63 S 84/07
Kauf bricht nicht Miete: Analoge Anwendung auf den gesetzlichen Eigentumserwerb …
Mangels einer den oben angegebenen Vorschriften vergleichbaren Regelung zur Anwendung von § 566 BGB tritt aufgrund dieses Eigentumsübergangs nach § 2 Abs. 2 BImAG keine Änderung in Bezug auf die Parteien eines Mietverhältnisses hinsichtlich des vermieteten Grundstücks bzw. Grundstückteils ein (vgl. LG Berlin, Urteil vom 01. Nov. 2005 - 63 S 190/05, GE 2006, 783; LG Berlin, Urteil vom 23. Febr. 2007 - 63 S 49/06, GE 2007, 785). - AG Berlin-Wedding, 20.12.2007 - 19 C 275/07
Wohnraummiete: Begründung des Zustimmungsverlangens zur Erhöhung einer …
Für den Fall, dass der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Bruttomiete verlangt, gehört hierzu, dass er nachvollziehbar erläutert, wie sich der neben der Nettomiete verlangte Betriebskostenanteil zusammensetzt (vgl. LG Berlin, GE 2007, 785; LG Berlin, GE 2006, 579; LG Berlin, GE 2006, 973). - AG Berlin-Wedding, 20.12.2007 - 19 C 277/07
Wohnraummiete: Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete ohne Erläuterung des …
Für den Fall, dass der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Bruttomiete verlangt, gehört hierzu, dass er nachvollziehbar erläutert, wie sich der neben der Nettomiete verlangte Betriebskostenanteil zusammensetzt (vgl. LG Berlin, GE 2007, 785; LG Berlin, GE 2006, 579; LG Berlin, GE 2006, 973).